Haus- und Besucherordnung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Industriemuseums Chemnitz heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des Museums.
Diese Haus- und Besucherordnung dient dem Schutz von Personen und Objekten im gesamten Gebäude sowie auf dem Außengelände. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museums erkennen Sie diese Ordnung sowie alle zur Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
1. Rauchverbot
Im gesamten Museumsgebäude gilt das gesetzliche Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Wegwerfen auf dem Gelände ist untersagt.
2. Cannabisverbot
Das Mitführen und der Konsum von Cannabis sind auf dem gesamten Gelände – einschließlich der Außenanlagen – untersagt. Gemäß §5 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist der Konsum in und in der Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche verboten.
3. Eintritt
Der Zutritt zu den Ausstellungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Diese ist an der Museumskasse erhältlich. Es gelten die Entgelte laut Benutzungsordnung des Sächsischen Industriemuseums (einsehbar im Kassenbereich). Tageskarten gelten nur am Ausstellungstag. Jahreskarten sind ab dem ersten Besuch ein Jahr gültig und nicht übertragbar.
4. Mitnahme von Gegenständen
Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Mitführen sperriger, nasser oder spitzer Gegenstände (z. B. Regenschirme, große Taschen, Rucksäcke über DIN A4) in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Zuwiderhandelnde Personen können der Ausstellungsräume verwiesen werden.
5. Garderobe
Kleidungsstücke dürfen im Ausstellungsbereich nicht über dem Arm getragen werden. Mäntel und Jacken sind entweder anzubehalten oder in den Garderobenschränken zu deponieren. Für Garderobe und verlorene Gegenstände übernimmt das Museum keine Haftung.
6. Aufsichtspflicht
Gruppenleiter, Lehrkräfte und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für ihre Gruppen. Für Kinder sind deren Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen verantwortlich – insbesondere zur Vermeidung von Unfällen und Störungen.
7. Verzehrverbot
Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
8. Tiere
Tiere dürfen das Außengelände betreten, sofern sie angeleint sind. Freilaufende Tiere sind untersagt. Das Gelände ist keine Hundewiese oder Hundetoilette – bitte entsorgen Sie Hinterlassenschaften ordnungsgemäß. In die Innenräume dürfen Tiere nicht mitgenommen werden, ausgenommen sind Assistenzhunde.
9. Exponate
Das Berühren von Exponaten und das Betreten von Ausstellungspodesten ist untersagt. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnete Mitmachstationen.
10. Fotografieren
Das Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt, jedoch ohne Blitz. Bei Sonderausstellungen kann ein Foto- und Filmverbot bestehen – entsprechende Hinweise sind zu beachten. Für gewerbliche Zwecke ist eine Genehmigung der Museumsleitung erforderlich. Die dafür anfallenden Kosten müssen im Voraus bezahlt werden.
11. Drohnenverbot
Der Einsatz von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Museumsleitung.
12. Videoüberwachung
Aus Sicherheitsgründen werden Ausstellungsräume, Kassenbereich und Flure videoüberwacht.
13. Zugangsbeschränkungen
Bei hohem Besucheraufkommen oder aus besonderen Gründen kann das Museum ganz oder teilweise geschlossen werden.
14. Weisungsrecht
Den Anweisungen des Museums- und Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
15. Außengelände
Kunst- und Sammlungsobjekte sowie technische Einrichtungen im Außenbereich dürfen nicht betreten, beklettert, bemalt oder beschädigt werden. Für Schäden haftet der Verursacher.
16. Nutzung des Außengeländes
Das Außengelände dient dem Zugang und der Erholung. Grillen und das Abspielen lauter Musik bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Museumsleitung.
17. Verhalten im Museum
Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Objekte gefährdet oder beschädigt werden. Für verursachte Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
18. Notfälle
Im Gefahrenfall (z. B. Brand, Unfall, Panik) folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals. Bei Auslösung der Sprachalarmierung ist das Gebäude umgehend zu verlassen.
Diese Haus- und Besucherordnung ist im Museum öffentlich ausgehängt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Chemnitz, 20.08.2025
Jürgen Kabus
Museumsleiter